Rechte und Pflichten eines Mannschaftsführers
 
1. Die Aufgabe eines Mannschaftsführers (MF) ist, sofern ihm nicht besondere Turnierbestimmungen andere Rechte und Pflichten zuweisen, grundsätzlich nur eine administrative. Dies bedeutet, dass er mit den Spielern seiner Mannschaft keinesfalls den Verlauf deren Schachpartie besprechen oder ihnen Ratschläge betreffend der Spielführung geben darf.
 
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9.1
Anhang A zur TuWO – Mannschaftsführer

Der MF ist berechtigt, den Spielern seiner Mannschaft zu raten ein Remis anzubieten oder anzunehmen oder eine Partie aufzugeben. Seine Begründung darf sich jedoch nicht auf die aktuelle Stellung einer Partie beziehen, sondern nur allgemeine, den Wettkampf betreffende Umstände enthalten. Der MF ist jedoch nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Spielers eine die Partie betreffende Entscheidung zu treffen, eine Partie aufzugeben, Remis anzubieten oder anzunehmen.
 
Der MF hat jede Einmischung während der Partie zu vermeiden. Er darf weder eine Meinung die Stellung auf dem Schachbrett betreffend an einen Spieler geben, noch irgendeine andere Person zur Stellung der Partie befragen. Für den MF gilt ebenso wie für die Spieler das Verbot, eine noch nicht beendete Partie auf einem Schachbrett zu analysieren.
 
Der MF ist berechtigt, seine Spieler über Regelfragen aufzuklären. Der MF ist jedoch verpflichtet, bei einer Zeitüberschreitung (gefallener Klappe) sofort einzuschreiten und die Partie zu beenden. Ebenfalls bei einem regelwidrigen Zug indem er den Spieler verwarnt und dem Gegner eine Zeitgutschrift von 2 Minuten auf der Uhr einstellt bez. beim Blitzschach 1 Minute.
Beim zweiten regelwidrigen Zug verliert der Spieler sofort.
 
Wenn auch bei einem Mannschaftswettkampf ein gewiss er Teamgeist vorhanden ist, der über die eigene Partie eines Spielers hinausgeht, ist eine Schachpartie grundsätzlich ein Wettkampf zwischen zwei Spielern. Daher muss der Spieler selbst die endgültige Entscheidung über die Führung seiner Partie haben. Ein Spieler ist daher nicht verpflichtet, einen Rat seines MF anzunehmen. Beschwerden über das Verhalten eines Spielers der gegnerischen Mannschaft sind beim MF der gegnerischen Mannschaft vorzubringen.
 
 
Die MF sollen auf die Spieler ihrer Mannschaft immer so einwirken, dass der Wettkampf in sportlich fairer Weise verläuft. Ein MF muss immer einen Stellvertreter namhaft machen, wenn er selbst spielt, vorzeitig weggeht usw. und den gegnerischen MF darüber informieren. Die Funktion des MF kann bis zum letzten anwesenden Spieler übertragen werden.
 
Der Mannschaftsführer hat nach jeder Runde die erfassten Ergebnisse auf der Homepage zu kontrollieren.
 
2. Beide Mannschaftsführer als Wettkampfleitung
Wenn bei einem Mannschaftswettkampf kein Schiedsrichter anwesend ist (wie meist bei der Vorarlberger LMM oder im Cup), so bilden die beiden MF zusammen die
Wettkampfleitung.
Reklamationen eines Spielers sind immer an den eigenen MF zu richten. Dieser informiert den gegnerischen MF und versucht im Einvernehmen eine Lösung herbei zuführen. Können sich die MF und die betroffenen Spieler nicht einigen, sind die Stellung und die verbrauchte Zeit zu notieren und ein Protest mit Begründung und beiden Partieformularen an die Landesspielleitung einzusenden. Sofern möglich, soll die Partie „unter Protest“ fortgesetzt werden.
 
Ist einer der Mannschaftsführer nicht anwesend oder ist er selbst vom Streitfall betroffen, ist sofort ein anderer Spieler seines Vereins an seiner Stelle in die Wettkampfleitung zu nominieren, widrigenfalls der Entscheid des verbliebenen Mannschaftsführer als Entscheid der Wettkampfleitung gilt.
 
Die Entscheidung der Landesspielleitung ist als letzte Instanz endgültig
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Stand: 21.2.2018